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Öffentliche Informationstechnologie (kurz: Öffentliche IT) bezeichnet „Informationstechnologien, die in einem öffentlichen Raum durch die gesamtgesellschaftliche Relevanz unter besonderer Berücksichtigung der staatlichen Verantwortung stehen.“[1] Durch diesen Begriff werden die Konsequenzen erfasst, die sich aus der Entwicklung digital vermittelter Kommunikation zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ergeben. Eine solche Konzeption von öffentlicher IT erfordert eine transdisziplinäre Perspektive, die sich sowohl aus ingenieurwissenschaftlichen (insbesondere informationstechnischen) als auch aus gesellschafts- und staatswissenschaftlichen Elementen zusammen setzt.

Konzeption und theoretische Fundierung[]

Die Konzeption von öffentlicher Informationstechnologie basiert auf drei grundlegenden Überlegungen.

Daseinsvorsorge und Gewährleistungsverantwortung[]

IT übernimmt immer mehr Funktionen in unterschiedlichsten Lebensbereichen. Während ein Internetzugang vor 15 Jahren noch als exotisch galt, werden heute bereits Volumen- oder Geschwindigkeitsbegrenzungen als problematischer Eingriff angesehen. Der Zugang zum Internet entscheidet inzwischen über die Verteilung von Lebenschancen, gesellschaftliche Teilhabe und die Partizipation an einer dynamischen Entwicklung mit. Der Ausbau breitbandiger Zugänge hat sich daher als Politikziel etabliert,[2] während der zeitweise Ausfall des Zugangs nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu Schadensersatz berechtigt.[3] Auch wenn der formale Status eines Elementes der Daseinsvorsorge noch nicht erreicht ist, lassen sich bereits zahllose dafür charakteristische Elemente ausfindig machen. Der Zugang zum Netz lässt sich daher als Dienstleistung von allgemeinem öffentlichen Interesse auffassen, für die dem Staat zunehmend eine Gewährleistungsverantwortung zugesprochen wird.

Kritische Querschnittfunktionen[]

Wie kaum eine andere Technologie erfüllt IT Querschnittfunktionen für unterschiedlichste Anwendungsdomänen wie Energie, Moblität und Gesundheit. Während der Bedeutungszuwachs der IT also bereits durch die zunehmende Digitalisierung genährt wird, potenziert sich dieser durch ihre Querschnittsfunktion. IT-Systeme werden zu einer Art metakritischen Infrastruktur, bei deren Auswahl andere kritische Infrastrukturen ebenfalls massiv beeinträchtigt werden.[4] [5]

Abbildung öffentlicher Räume[]

Eine weitere Besonderheit ergibt sich aus der umfassenden informationstechnischen Abbildbarkeit aller erdenklichen Lebensbereiche. Im Gegensatz zu prinzipiell offenen Netzen etwa für Energie oder Schienenfahrzeuge, lassen sich in Netzen digital vermittelter Kommunikation ganze Lebenswelten abbilden. Dass Jugendliche mitunter beträchtliche Teile ihres sozialen Lebens in sogenannte soziale Netzwerke verlagern oder auf anderem digitalen Wege ausleben, kann als sinnbildlich hierfür angesehen werden. Informationstechnische Kommunikationssysteme werden so zur Basis und Voraussetzung für gesellschaftlich relevante Kommunikation. In Anlehnung an Niklas Luhmann[6] lässt sich davon ausgehen, dass solche gesellschaftlich relevante Kommunikation als Austausch von Informationen über Grenzen gesellschaftlicher Subsysteme verstehen lässt. Diese geteilte Information, diese gesellschaftlich relevante Kommunikation konstituiert öffentliche Räume. IT bildet die Basis für diese virtuellen öffentlichen Räume, die durch minimale Grenzkosten des Zugangs eine neue Qualität von Öffentlichkeit entwickeln.

Konsequenzen[]

Die Konzeption von öffentlicher IT wird also von den Konzepten der Daseinsvorsorge mit der damit einhergehenden Gewährleistungsverantwortung der öffentlichen Hand, der kritischen Infrastrukturen sowie der Virtualisierung öffentlicher Räume vorangetrieben. Öffentliche IT bezeichnet also die Offenheit der technischen Kommunikationssysteme und die Sicht- und Nutzbarkeit in der Öffentlichkeit.

Verantwortung der öffentlichen Hand[]

In der öffentlichen Diskussion kann es leicht befremdlich wirken, der öffentlichen Hand eine besondere Verantwortung für sich hoch dynamisch entwickelnde technische Systeme zuzuschreiben, die sich weitgehend in privatwirtschaftlichem Eigentum befinden und privatwirtschaftlich betrieben werden. Auch ist der Durchdringungsgrad etwa von breitbandigen, kabelgebundenen Internetzugängen und Smartphones als sichtbare Ausprägungen des Bedeutungszuwachs von IT trotz dynamischer Zuwachsraten in den vergangenen Jahren noch nicht so weit fortgeschritten wie bei klassischen Bereichen der Daseinsvorsorge.[7] Gerade eine solche historische Perspektive zeigt jedoch auf, dass sich auch in allen anderen Bereichen der Daseinsvorsorge eine solche Verantwortung der öffentlichen Hand erst entwickeln musste. An der Stromversorgung lässt sich eine solche Entwicklung anschaulich machen. Zunächst als Produktionsmittel und Luxusgut verstanden, erfolgte der Ausbau der Stromversorgung durch privatwirtschaftliche Akteure. Mit der Übernahme öffentlicher Aufgaben, insbesondere der elektrischen Straßenbeleuchtung, gewann die Stromversorgung auch für öffentliche Einrichtungen eine wachsende Bedeutung. Die trotz aller radikalen Veränderungen weiterhin große Vielfalt von lokalen Stadtwerken ist Ausdruck dieser öffentlichen Verantwortungsübernahme. Die grundlegenden Liberalisierungsbestrebungen seit den 1990er Jahren haben zwar das Regulierungsregime grundlegend verändert, die Struktur aber weitgehend unverändert gelassen. Starke nationale Koordination, die im Rahmen der sogenannten Energiewende wieder verstärkt wird, Öffnung der Netze für Stromproduzenten insbesondere aus erneuerbaren Energiequellen, regionale Monopole, öffentliche Unternehmen als wichtige Player in einem durch privatwirtschaftliche Großunternehmen geprägten Markt kennzeichnen diese Struktur. [8] Aus den Parallelen zur Stromversorgung lassen sich zwei wesentliche Schlussfolgerungen ableiten. Die Übernahme öffentlicher Aufgaben und die Diffusion der Technologie in nahezu alle Haushalte begründet eine staatliche Verantwortung, das Funktionieren der Infrastruktur zu gewährleisten. Im Fall der Elektrizität ist diese Verantwortung uneingeschränkt gegeben, wäre ein längerfristiger Ausfall des Stromnetzes doch mit beträchtlichen volkswirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Schäden verbunden. Im Bereich der öffentlichen IT entwickelt sich diese Bedeutung und die damit korrespondierende staatliche Verantwortung gerade mit rasanter Geschwindigkeit. Die zweite Schlussfolgerung betrifft die Art, wie die öffentliche Hand die Verantwortung übernehmen kann. Die Leistungserstellung muss keineswegs durch öffentliche Stellen selbst erfolgen. Es bedarf jedoch Steuerungskapazitäten, um Ineffizienzen in der Infrastrukturbereitstellung ebenso zu vermeiden wie unerwünschte negative Effekte. Eine positive Aufladung würde demgegenüber das Thema durch eine Aufnahme in den Kanon der Bereiche der Daseinsvorsorge erfahren. Die Unterstützung des Ausbaus breitbandiger Internetanschlüsse deuten bereits heute in die Richtung, dass die öffentliche Verantwortung bereits heute gesehen erkannt wird. Die in diesem Rahmen benötigten staatlichen Eingriffsmöglichkeiten gilt es mit großem Bedacht auszugestalten und anzuwenden.

Institutionalisierung[]

Das Forschungsfeld zu den Herausforderungen und Implikationen der öffentlichen IT konstituiert sich gerade erst. Als ein wichtiger Schritt zur Institutionalisierung hat das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern im März 2013 das Kompetenzzentrum Öffentliche IT[9] gegründet. In diesem Zentrum arbeitet ein interdisziplinär zusammengesetztes Team von 15 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter Leitung von Jens Fromm an verschiedensten Fragestellungen. Das Zentrum kann darüber hinaus punktuell auf die Expertise von Fraunhofer FOKUS insgesamt zurückgreifen.

Gesellschaftlicher Diskurs[]

Ein Kompetenzzentrum kann wertvolle Expertise für die Diskussion um die Ausgestaltung der zukünftigen öffentlichen IT liefern. Genau eines solchen breiten gesellschaftlichen Diskures über die Ausgestaltung dieser immer bedeutsamer werdenden Infrastruktur bedarf es. Das Spektrum der zu diskutierenden Fragen beginnt bei pragmatischen Aspekten der Ausgestaltung virtueller Räume. Wie lassen sich beispielsweise funktionale Äquivalente zum Wechselspiel zwischen Anonymität und Identifizierbarkeit finden. Während in der Alltagswelt durch grundsätzliche Anonymität bei möglicher Bekanntheit und jederzeitiger Ausweisbarkeit ein komplexes und zugleich vertrautes Wechselspiel zu beobachten ist, müssen die funktionalen Äquivalente dazu im virtuellen Raum erst noch geschaffen werden. Diese Herausforderung knüpft unmittelbar an die generellere Frage zum Verhältnis von staatlichen Interventionsmöglichkeiten, Selbstregulierung und der Freiheit der Einzelnen an. Das Spektrum endet somit bei ganz grundlegenden Fragen zur Ausgestaltung des Gemeinwesens in der öffentlichen IT. Die so gespiegelten gesellschaftspolitischen Fragen gilt es, unter Einbezug technischen Sachverstands und unter Berücksichtigung des breiten Spektrums bereits vorhandener Lösungen immer neu zu beantworten.

Quellen[]

  1. Fromm, Jens, Petra Hoepner, Mike Weber und Christian Welzel, 2013: Öffentliche Informationstechnologie: Abgrenzung und Handlungsfelder. Fraunhofer FOKUS: Berlin; S. 4.
  2. Bundesnetzagentur, Versorgungsauflage im 800-MHz-Bereich bundesweit erfüllt; http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/121126_BreitbandausbauErfuellt.html
  3. Der Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 98/12; http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7a782b47ebd960e7d06a8d3a8eba85de&nr=63259&pos=0&anz=1
  4. Bundesministerium des Innern: Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS Strategie); http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/544770/publicationFile/27031/kritis.pdf
  5. Bitkom, 2012: Der Staat als Gestalter der digitalen Welt, Industriepolitisches Grundsatzpapier; http://www.bitkom.org/files/documents/grundsatzpapier_062012.pdf
  6. Luhmann, Niklas, 1984: Soziale Systeme, Grundriß einer allgemeinen Theorie. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
  7. Statistisches Bundesamt: Informationsgesellschaft in Deutschland, Ausgabe 2009; https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Querschnitt/Informationsgesellschaft1030701099004.pdf
  8. Otter, Nils und Mike Weber, 2012: Rekommunalisierung – ein Innovationstreiber im öffentlichen Sektor? S. 333-350 in: Dennis Hilgers, Reinbert Schauer und Norbert Thom (Hrsg.): Staat und Verwaltung im Spannungsfeld von New Public Management, Open Government und bürokratischer Restauration, Linz: Trauner 2012
  9. http://www.oeffentliche-it.de
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