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Annullierung (von lat. annullare „für nichtig erklären“) ist ein v. a. im Rechtswesen gebrauchter Ausdruck und bezeichnet die rechtswirksame Feststellung, dass eine Vereinbarung, ein Vertrag, ein Besitzverhältnis o. ä. von Anfang an – nicht erst vom Zeitpunkt der Feststellung an – ungültig und nichtig war. Der Ausdruck bedeutet in Flughäfen auch, dass Flüge gestrichen wurden.

Im katholischen Kirchenrecht ist die Eheannullierung von Bedeutung.

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