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Die Brandrate bezeichnet die Feuerwiderstandsdauer eines Bauteils. Die Beweisführung fängt bei bestandener Brandprüfung an. Dies ist durch eine Zeitspanne bemessen. Meist sind auch andere Prüfungskriterien Bestandteil der Erlangung einer Brandrate, um sicherzustellen, dass das Bauteil im normalen Gebrauch über lange Zeit funktioniert und dann immer noch die Beflammung und andere Belastungen überstehen kann. Zum Beispiel muss eine Brandschutztür in vielen Ländern tausende Male geöffnet und geschlossen werden, bevor die Feuerwiderstandsdauer geprüft wird. Die Rate wird im Bau auch nur dann erreicht, wenn die Montage des zugelassenen Produktes innerhalb der Toleranzen der DIBt-Zulassung erfolgt, welches auch voraussetzt, dass die Herstellung des Produktes fremdüberwacht wird. Die Zulassung muss zur Zeit der Montage des Produktes auf der Baustelle gültig sein.

Internationale Brandraten[]

In Deutschland, zum Beispiel bedeutet „T90“ eine Brandschutztür, welche imstande ist, einer 90-minütigen Brandprüfung gemäß DIN 4102 standzuhalten.

International gibt es hier viele Varianten mit vielfältigen Anforderungen für fast unzählige Bauteile.

In Kanada zum Beispiel legt das kanadische Institut für Bauforschung (Institute for Research in Construction, ein Teil des National Research Council of Canada, Herausgeber der kanadischen Musterbauordnung NBC) eine besondere Rate für Abschottungen für Plastikrohre fest. Durch den möglicherweise hohen Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außentemperaturen (zum Beispiel +20 °C innen und -40 °C draußen vor der Brandentwicklung), verlangt die kanadische Prüfungsnorm, welche in der kanadischen MBO zwingend vorgeschrieben ist, einen positiven Ofendruck von >50 Pa fest. Dabei müssen im Prüfstand Hauben aufgesetzt werden, wo der Überdruck durch Abzug künstlich hergestellt wird. Nach erfolgreichem Abschluss der Brandprüfung wird wahlweise mit einem 30-PSI-Löschwassertest über eine bestimmte Zeitspanne das Schott belastet.

Manche Brandschutztüren in den USA können sogar während der Brandprüfung aufklaffen, allerdings nicht zu weit.

Brandraten können sich also aus vielen Anforderungen zusammensetzen, die sogar einen Bewitterungstest vor der Brandprüfung beinhalten.

Was Brandraten international weitestgehend alle voraussetzen, ist eine Prüfung, die nach national akkreditierten Normen gefahren wurde, und dass das so qualifizierte Produkt, oder eine Anzahl von Produkten, aus denen sich ein Bauteil zusammensetzt, einer Fremdüberwachung unterliegt, die den Zweck hat, einen Nachweis zu erbringen, dass das Prüfungsmaterial identisch ist mit dem Material, welches auch wirklich hergestellt, verkauft und eingebaut wird. Dies ist international als eine Produkt-Zertifizierung bekannt.

Das montierte Bauteil muss also nachweisbar aus richtigem und überwachtem Material bestehen. Des Weiteren ist es zwingend notwendig, die Toleranzen der einschlägigen Zulassung einzuhalten. Zum Beispiel: Eine Decke, die aus einem neuartigen Beton besteht, welche eine 120-Minuten-Brandrate erreicht hat, und in der Stärke 120 mm geprüft wurde, darf nicht unter dieser Stärke eingesetzt werden, wenn diese Brandrate beim Bau verlangt wurde. Derartige Toleranzen, wie zum Beispiel die Rohdichte eines Materials, sind Teilbestand der bauamtlichen Zulassung. Vergehen gegen solche Toleranzen sind unzulässig.

Länder ohne Zulassungspflicht[]

Einzigartig im internationalen Bauwesen sind England, sowie die Nordamerikanische Kernkraftindustrie, wo keine Zulassungspflicht besteht. Hier bedient man sich einzig der Prüfungsberichte, welche aber nicht in Zulassungen resultieren, die auf genormte Art und Weise den Prüfungsbericht interpretieren. Im NAFTA-KKW-Bereich ist es sogar üblich, Montageunternehmen die Prüfkörper in der eigenen Werkstatt ohne eine amtliche oder unabhängige Bezeugung anfertigen zu lassen.

Dies wäre in Deutschland unzulässig. Man bedient sich also hier rechtlicher Wege, um die Hersteller und Montageunternehmen vor Gericht im Schadensfalle zur Rechenschaft ziehen zu können. Allerdings ist die Beweisführung deutlich dadurch erschwert, dass niemand wirklich nachweisen kann, woraus der Prüfling bestand. Ohne genormte Interpretation eines Prüfungsberichtes, welcher in einer Zulassung resultiert, die keine Zweifel auf der Baustelle aufkommen lassen können, ist die rechtliche Auslegung eines Schadensfalles auch dadurch erschwert, dass man sich später über die Auslegung des Prüfungsberichtes streiten kann.

Einzelnachweise[]

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